AGB (Nutzungsbedingungen)
Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass die AuszeitCardPlus mit dem Gültigkeitsbeginn wie oben angegeben und somit – soweit angegeben - vor Ende der 14-tägigen Widerrufsfrist ausgestellt wird und die Leistungspartner mit der Ausführung der in der AuszeitCardPlus enthaltenen Dienstleistungen ab dem angegebenen Gültigkeitsbeginn beginnen.
Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Aushändigung meiner sofort gültigen AuszeitCardPlus mein Widerrufsrecht verliere.
Hinweis: Wenn Sie nicht auf das Widerrufsrecht verzichten möchten, wählen Sie im Bestellprozess bitte ein Gültigkeitsbeginn, der später als 14 Tage von heute ab gerechnet, liegt. Dann verzichten Sie nicht auf Ihr Widerrufsrecht.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der AuszeitCardPlus, welche nachfolgend einsehbar sind:
Sehr geehrte AuszeitCardPlus-Nutzerinnen und -Nutzer,
mit Ihrer AuszeitCardPlus bietet Ihnen die Regionalmanagement Nordhessen GmbH besondere Leistungen und Vorteile, um Ihre Freizeit zu einem besonderen Erlebnis zu machen. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form dieser Nutzungsbedingungen treffen wollen. Bitte lesen Sie sich diese Nutzungsbedingungen sowie unsere Hinweise zum Datenschutz vor der Benutzung der Karte und der Inanspruchnahme der Leistungen sorgfältig durch.
DATENSCHUTZHINWEISE UND -ERKLÄRUNG
- Datenschutzrechtlich verantwortlich für die Erfassung und Speicherung der Daten im System der AuszeitCardPlus ist ausschließlich die Regionalmanagement Nordhessen GmbH, Ständeplatz 17, 34117 Kassel (RMN) als Betreiber. Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter info@auszeitcardplus.de oder Tel. +49 (0) 561 97062240 an uns.
- Ihre im Rahmen der Beantragung der AuszeitCardPlus sowie der Ausgabe der Karte(n) erhobenen Daten werden im System der AuszeitCardPlus elektronisch gespeichert und für allgemeine Statistik- und Abrechnungszwecke genutzt.
- Auf der Ihnen ausgehändigten AuszeitCardPlus(s) werden Vor- und Nachname und die zur Nutzung der Leistungen relevanten Informationen (Freigabe des Leistungspakets etc.) aufgedruckt und in maschinenlesbarer Form gespeichert.
- Die aufgedruckten Daten werden während der Gültigkeit der Karte(n) zur Zugangskontrolle bei den beteiligten Leistungspartnern elektronisch eingelesen und genutzt, jedoch nicht gespeichert. Die Leistungspartner geben diese Daten ggf. an Unternehmen weiter, welche die Zugangssysteme betreiben bzw. die Software zur Verfügung stellen. Die Nutzung der Daten durch die Leistungspartner sowie deren Systembetreiber erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Zugangskontrolle. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe erfolgt nicht.
- Sie haben das Recht, von der Regionalmanagement Nordhessen GmbH (RMN) jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten, nach Ablauf der Gültigkeit deren Löschung sowie auch eine Bestätigung der Löschung zu verlangen. Einen Anspruch auf sofortige Löschung können Sie während des Gültigkeitszeitraums der Karte bei vorzeitiger Rückgabe geltend machen.
NUTZUNGSBEDINGUNGEN
- Grundsatz, Beteiligte, Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen, Kaufangebote
- Herausgeber der AuszeitCardPlus und Vertragspartner des Kartennutzungsvertrags mit dem Kartenbesitzer ist die Regionalmanagement Nordhessen GmbH (RMN), Ständeplatz 17, 34117 Kassel, nachfolgend "RMN" abgekürzt.
- "Leistungspartner" im Sinne dieser Bedingungen sind diejenigen Institutionen, Firmen, Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Einrichtungen, die die jeweiligen Leistungen gegenüber den Kartenbesitzern erbringen und im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis zur Karte als Leistungserbringer benannt sind.
- Diese Nutzungsbedingungen regeln sowohl die Bedingungen für die Nutzung der Karte selbst, als auch – insoweit in Ergänzung zu den ggf. durch die Kartenbesitzer zu treffenden Vereinbarungen – das Vertragsverhältnis mit dem Leistungspartner.
- Die die Leistungen der Karte in Anspruch nehmende Person ist als „Kartenbesitzer“ bezeichnet. Erwerbs- und nutzungsberechtigt sind die Bürger mit Erst- und Zweitwohnsitz und Zweitwohnungsbesitzer der Region Nordhessen (Stadt Kassel, Landkreis Kassel, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Landkreis Hersfeld-Rotenburg; Schwalm-Eder-Kreis und Werra-Meißner-Kreis). Der Erwerb je nutzungsberechtigter Person ist auf eine Karte im jeweiligen Gültigkeitszeitraum (Kalenderjahr) beschränkt.
- Die RMN selbst trifft gegenüber dem Kartenbesitzer bezüglich der Leistungen eine Leistungspflicht weder als vertragliche Hauptpflicht, noch als vertragliche Nebenpflicht.
- Insbesondere hat die RMN nicht die Stellung eines Pauschalreiseveranstalters oder Reisevermittlers.
- Herausgeber der AuszeitCardPlus und Vertragspartner des Kartennutzungsvertrags mit dem Kartenbesitzer ist die Regionalmanagement Nordhessen GmbH (RMN), Ständeplatz 17, 34117 Kassel, nachfolgend "RMN" abgekürzt.
- Rechtsgrundlagen, Auskünfte und Zusicherungen Dritter
- Für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der RMN und dem Kartenbesitzer im Rahmen des Kartennutzungsvertrags und zwischen dem Kartenbesitzer und dem Leistungspartner im Rahmen des Vertrags- und Nutzungsverhältnisses über die jeweiligen Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit sich bei Verträgen mit Kartenbesitzern aus EU-Staaten nichts Anderes zugunsten des Kartenbesitzers aus zwingenden EU-Bestimmungen ergibt.
- Für das Vertrags- und Leistungsverhältnis zwischen dem Kartenbesitzer und dem Leistungspartner gelten die entsprechenden Vorschriften dieser Nutzungsbedingungen und soweit wirksam vereinbart oder nach gesetzlichen Bestimmungen allgemein gültig, die Geschäftsbedingungen und/oder Leistungs- bzw. Beförderungsbedingungen des Leistungsträgers sowie die auf das Leistungsverhältnis anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
- Durch die Ausgabe und Nutzung der Karte entsteht bezüglich der Leistungen selbst kein vertragliches Schuldverhältnis zwischen dem Kartenbesitzer und der RMN. Zur Leistungserbringung der jeweiligen Leistung ist gegenüber dem Kartenbesitzer ausschließlich der jeweilige Leistungspartner, nicht die RMN verpflichtet, es sei denn es handelt sich um dessen eigene Angebote.
- Für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der RMN und dem Kartenbesitzer im Rahmen des Kartennutzungsvertrags und zwischen dem Kartenbesitzer und dem Leistungspartner im Rahmen des Vertrags- und Nutzungsverhältnisses über die jeweiligen Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit sich bei Verträgen mit Kartenbesitzern aus EU-Staaten nichts Anderes zugunsten des Kartenbesitzers aus zwingenden EU-Bestimmungen ergibt.
- Entgelt für die Karte, Verhältnis der Kartenleistungen zu sonstigen Leistungen der Leistungspartner
- Die AuszeitCardPlus wird gegen eine jeweils für ein Jahreszeitraum vom 12 Monaten geltende Jahresgebühr ausgegeben. Die gültigen Jahres-Kartengebühren gehen aus der aktuellen Preistabelle der AuszeitCardPlus für das jeweilige Kalenderjahr hervor. Die Preise verstehen sich inkl. MwSt.
- Die Leistungen gemäß des zum Tag der Ausstellung aktuellen Leistungsverzeichnisses der Karte sind keine Reiseleistungen und keine Vermittlungsleistungen der Leistungspartner, der Ausgabestellen oder der RMN im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen über Pauschalreisen, über vermittelte Reiseleistungen bzw. von Angeboten verbundener Reiseleistungen. Die Vorgenannten haben demgemäß in Bezug auf die Kartenleistungen nicht die Stellung eines Pauschalreiseveranstalters, eines Reisevermittlers oder eines Anbieters verbundener Reiseleistungen im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen.
- Die AuszeitCardPlus wird gegen eine jeweils für ein Jahreszeitraum vom 12 Monaten geltende Jahresgebühr ausgegeben. Die gültigen Jahres-Kartengebühren gehen aus der aktuellen Preistabelle der AuszeitCardPlus für das jeweilige Kalenderjahr hervor. Die Preise verstehen sich inkl. MwSt.
- Abschluss des Kartennutzungsvertrags, Kartenausgabe und Geltungsdauer der Karte
- Mit dem Angebot auf die tatsächliche Aushändigung der Karte bietet die RMN, vertreten durch die jeweilige Ausgabestelle, dem Nutzungsberechtigten den Abschluss des Kartenutzungsvertrags auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und dem zum Tag der Ausstellung jeweils geltenden Leistungsverzeichnis verbindlich an.
- Der Kartenutzungsvertrag kommt mit der Entgegennahme der Karte durch den Kartenbesitzer bzw. mit der ersten tatsächlichen Nutzung der Karte zu Stande.
- Mit dem Angebot auf die tatsächliche Aushändigung der Karte bietet die RMN, vertreten durch die jeweilige Ausgabestelle, dem Nutzungsberechtigten den Abschluss des Kartenutzungsvertrags auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und dem zum Tag der Ausstellung jeweils geltenden Leistungsverzeichnis verbindlich an.
- Art und Umfang der Leistungen, Einschränkungen der Leistungen, Ausschluss von der Nutzung
- Mit der Aushändigung der Karte ermöglicht die RMN dem Kartenbesitzer die Inanspruchnahme der zum Tag der Ausstellung im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis der Karte aufgeführten Leistungen.
- Art und Umfang der Leistungen für den Kartenbesitzer ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils zum Zeitpunkt der Kartenausgabe geltenden Leistungsverzeichnis, welches dem Kartenbesitzer zusammen mit der Karte ausgehändigt oder allgemein ausgeschrieben oder bekannt gegeben wird.
- Die Leistungspartner sind zur Leistungserbringung nur nach Maßgabe der allgemeinen Konditionen ihrer Geschäftstätigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung ausgeschriebener Leistungszeiträume, Öffnungszeiten und allg. Leistungsvoraussetzungen (z.B. witterungsbedingte Voraussetzungen) verpflichtet.
- Soweit die Leistungen außerhalb des jeweils geltenden Leistungsverzeichnisses zur Karte, auch in anderen Werbeunterlagen (Prospekte, Kataloge, Internetseiten) beschrieben sind, gilt für die Inanspruchnahme dieser Leistungen durch den Kartenbesitzer ausschließlich die Leistungsbeschreibung des jeweils zum Tag der Ausstellung geltenden Leistungsverzeichnisses. Dies gilt insbesondere, soweit die Beschreibung im Leistungsverzeichnis für die Karte von solchen anderweitigen Leistungsbeschreibungen abweicht.
- Die Leistungspartner können die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich, einschränken, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere Leistungshindernisse durch Witterungsgründe, behördliche Auflagen oder Anordnungen, Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder Überfüllung von Einrichtungen und andere, gleich gelagerte sachliche Gründe.
- Die RMN als Herausgeber und die Leistungsträger können Kartenbesitzer und sonstige Nutzungsberechtigte von der Nutzung ganz oder teilweise, vorübergehend oder auf Dauer ausschließen, wenn diese besonderen persönlichen Anfor¬derungen nicht genügen (z.B. gesundheitliche Anforderungen oder Anforderungen an Kleidung und Ausrüstung), wenn durch die konkrete Nutzung eine Gefährdung des Kartenbesitzers, dritter Personen oder von Einrichtungen des Leistungsträgers zu erwarten ist. Gleiches gilt, wenn der Kartenbesitzer im Rahmen der Nutzung gegen gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsvorschriften, Benutzungsvorschriften oder Weisungen von Aufsichtspersonen verstößt oder sich in anderer Weise in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass der Ausschluss objektiv sachlich gerechtfertigt ist.
- Im Falle einer Leistungseinschränkung nach Ziffer 5.5 oder 5.6 oder eines berechtigten Ausschlusses nach Ziffer 5.6 bestehen keinerlei Ansprüche des Kartenbesitzers.
- Der Wegfall von bestimmten Leistungen oder Leistungsträgern während der einjährigen Laufzeit der AuszeitCardPlus stellt in der Regel ebenfalls einen sachgerechten Grund im Sinne der Ziffer 5.5. dar, soweit die nachträglich entfallenen Leistungen entweder über den größeren Teil der Laufzeit angeboten wurden oder der nachträgliche Wegfall von bestimmten Leistungen nach Ausgabe der AuszeitCardPlus insgesamt nicht den Gesamtzuschnitt des Leistungsumfangs der AuszeitCardPlus erheblich einschränkt; in diesen Fällen bestehen ebenfalls keinerlei Ansprüche des Kartenbesitzers.
- Mit der Aushändigung der Karte ermöglicht die RMN dem Kartenbesitzer die Inanspruchnahme der zum Tag der Ausstellung im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis der Karte aufgeführten Leistungen.
- Verwendung der Karte, Obliegenheiten und Haftung des Kartenbesitzers
- Zur Inanspruchnahme der Leistungen ist der Kartenbesitzer verpflichtet, das Original der Karte vorzuweisen und dem Leistungsträger vor der Inanspruchnahme der Leistung zur elektronischen Prüfung oder zur Sichtprüfung vorzulegen. Hat der Kartenbesitzer den regulär ausgeschriebenen Leistungspreis beim Leistungspartner entrichtet und legt die Karte erst nach Zahlung und/oder Inanspruchnahme der Leistung vor, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
- Die Karte ist nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis gültig. Der Kartenbesitzer ist verpflichtet, diesen auf Verlangen vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann der Leistungsträger die Leistungserbringung verweigern. Bei altersbezogenen Leistungen und Vorteilen für den Kartenbesitzer oder seine berechtigten Angehörigen kann der Leistungsträger einen entsprechenden Altersnachweis verlangen.
- Der Leistungspartner ist im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der erfolgten Zustimmung des Kartennutzers zur Erfassung seiner Namensdaten und der seiner Begleitpersonen berechtigt, die Übereinstimmung zwischen den Namensangaben auf der Karte und der Identität der die Karte vorlegenden Person zu überprüfen. Stimmen die entsprechenden Daten nicht überein, so ist der Leistungspartner berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen zu verweigern und die Karte bis zur Klärung der Unstimmigkeiten einzubehalten. Auf die Regelung zum endgültigen Einbehalt im Missbrauchsfalle in Ziff. 6.6 dieser Nutzungsbedingungen wird hingewiesen. Ansprüche des Kartenbesitzers im Zusammenhang mit einer Leistungsverweigerung oder einem Einbehalt der Karte bestehen nur dann, wenn auftretende Unstimmigkeiten vom Leistungspartner selbst oder der RMN im Rahmen eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.
- Bei Diebstahl, Verlust oder Defekt der Karte ist der Kartenbesitzer verpflichtet, diesen Vorfall unverzüglich der RMN zu melden, wobei kein Anspruch auf unentgeltliche Ausstellung einer neuen Karte besteht.
- Der Kartenbesitzer haftet gegenüber der RMN und den Leistungsträgern für Schäden aus einer von ihm schuldhaft ursächlich oder mitursächlich herbeigeführten missbräuchlichen Verwendung der Karte durch ihn selbst oder durch Dritte.
- Bei missbräuchlicher Verwendung oder beim Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungsträger berechtigt, die Karte ersatzlos einzubehalten.
- Die Karte enthält keinerlei Versicherungsleistungen. Es obliegt dem Kartenbesitzer, seinen Versicherungsschutz, insbesondere für Unfälle im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Kartenleistungen, zu überprüfen und sicherzustellen.
- Es obliegt dem Kartenbesitzer, seine persönliche Eignung und Voraussetzungen, insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht und bezüglich behördlicher Vorschriften, welche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kartenleistungen sind, selbst zu überprüfen und herbeizuführen.
- Zur Inanspruchnahme der Leistungen ist der Kartenbesitzer verpflichtet, das Original der Karte vorzuweisen und dem Leistungsträger vor der Inanspruchnahme der Leistung zur elektronischen Prüfung oder zur Sichtprüfung vorzulegen. Hat der Kartenbesitzer den regulär ausgeschriebenen Leistungspreis beim Leistungspartner entrichtet und legt die Karte erst nach Zahlung und/oder Inanspruchnahme der Leistung vor, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
- Änderungsvorbehalte bezüglich der Kartenleistungen und Nutzungsbedingungen
- Der RMN und den Leistungspartnern bleibt es vorbehalten, die Leistungen gemäß dem jeweils zum Tag der Ausstellung geltenden Leistungsverzeichnis durch einseitige Erklärung oder öffentliche Bekanntmachung aus sachlichen Gründen zu ändern. Entsprechendes gilt für die Änderung der Nutzungsbedingungen durch die RMN.
- Für Änderungen nach Ausgabe der AuszeitCardPlus mit einjähriger Laufzeit gilt Ziffer 5.8.
- Der RMN und den Leistungspartnern bleibt es vorbehalten, die Leistungen gemäß dem jeweils zum Tag der Ausstellung geltenden Leistungsverzeichnis durch einseitige Erklärung oder öffentliche Bekanntmachung aus sachlichen Gründen zu ändern. Entsprechendes gilt für die Änderung der Nutzungsbedingungen durch die RMN.
- Haftungsbeschränkung
- Die Haftung des Herausgebers aus dem Kartennutzungsvertrag hinsichtlich der Herausgabe ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenom-men Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kartenbesitzers.
Fassung vom 16.10.2024. Diese Nutzungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt.
© 2024 Noll Hütten Dukic Rechtsanwälte, München/Stuttgart